Steuern Die Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Herkunft wie folgt: (XLS:) Download Steueraufwendungen nach Herkunft 2016 2017 davon Ertragsteuern davon Ertragsteuern in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € Vorjahreswerte angepasst Gezahlte bzw. geschuldete Steuern Laufende Ertragsteuern Deutschland −864 −794 Übrige Länder −725 −737 Sonstige Steuern Deutschland −80 −87 Übrige Länder −137 −118 −1.806 −1.589 −1.736 −1.531 Latente Steuern aus temporären Unterschieden 524 70 aus Verlust- und Zinsvorträgen sowie Steuergutschriften 48 132 572 572 202 202 Gesamt −1.234 −1.017 −1.534 −1.329 Die sonstigen Steuern enthalten im Wesentlichen Steuern auf Grundstücke, Kraftfahrzeuge sowie andere indirekte Steuern. Die sonstigen Steuern werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst. Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen: (XLS:) Download Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten 31.12.2016 31.12.2017 Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € Immaterielle Vermögenswerte 1.478 1.766 799 1.469 Sachanlagen 264 692 79 323 Finanzielle Vermögenswerte 240 224 204 81 Vorräte 1.267 32 1.117 15 Forderungen 71 547 60 464 Sonstige Vermögenswerte 39 13 39 2 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 3.637 983 2.520 367 Andere Rückstellungen 1.083 112 610 64 Verbindlichkeiten 793 133 534 101 Verlust- und Zinsvorträge 473 – 486 – Steuergutschriften 177 – 200 – 9.522 4.502 6.648 2.886 davon langfristig 7.868 3.662 5.194 2.214 Saldierung −3.172 −3.172 −1.733 −1.733 Gesamt 6.350 1.330 4.915 1.153 Latente Steuern für erfolgsneutral erfasste Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Pensionszusagen und anderen Leistungszusagen führten zu einem eigenkapitalreduzierenden Effekt in Höhe von –515 Mio. € (Vorjahr: eigenkapitalerhöhenden Effekt von 228 Mio. €). Erfolgsneutrale Veränderungen beizulegender Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten sowie von zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivaten hatten einen eigenkapitalerhöhenden Effekt aus latenten Steuern in Höhe von 56 Mio. € (Vorjahr: eigenkapitalreduzierenden Effekt von –24 Mio. €). Die genannten Eigenkapitaleffekte sind in der Gesamtergebnisrechnung enthalten. Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge führte im Jahr 2017 zu einer Minderung der laufenden Ertragsteuern um 47 Mio. € (Vorjahr: 82 Mio. €). Durch die Berücksichtigung von Steuergutschriften konnten die laufenden Ertragsteuern um 16 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €) reduziert werden. Von den gesamten Verlust- und Zinsvorträgen in Höhe von 6.443 Mio. €, davon Zinsvorträge 148 Mio. € (Vorjahr: 5.447 Mio. €, davon Zinsvorträge 118 Mio. €), können voraussichtlich Beträge von 2.890 Mio. €, davon Zinsvorträge 1 Mio. € (Vorjahr: 2.269 Mio. €, davon Zinsvorträge 0 Mio. €), innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Der Anstieg der Verlust- und Zinsvorträge resultiert im Wesentlichen aus der aktuellen Geschäftsentwicklung in den USA und Brasilien. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlust- und Zinsvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 486 Mio. € (Vorjahr: 473 Mio. €) gebildet. Für Verlust- und Zinsvorträge in Höhe von 3.553 Mio. €, davon Zinsvorträge 147 Mio. € (Vorjahr: 3.178 Mio. €, davon Zinsvorträge 118 Mio. €), bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Wäre eine Nutzbarkeit der Verlust- und Zinsvorträge in voller Höhe möglich, hätten theoretisch aktive latente Steuern in Höhe von 351 Mio. € (Vorjahr: 294 Mio. €) angesetzt werden müssen. Steuergutschriften in Höhe von 200 Mio. € (Vorjahr: 177 Mio. €) wurden als aktive latente Steuern ausgewiesen. Für Steuergutschriften in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 37 Mio. €) bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit, weshalb hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Die Verfallbarkeit der nicht nutzbaren Steuergutschriften, steuerlichen Verlust- sowie Zinsvorträge stellte sich wie folgt dar: (XLS:) Download Verfallbarkeit nicht nutzbarer Steuergutschriften, steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge Steuergutschriften Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € Innerhalb von einem Jahr 4 4 4 17 Innerhalb von zwei Jahren – – 1 15 Innerhalb von drei Jahren 4 – 31 114 Innerhalb von vier Jahren – 1 132 28 Innerhalb von fünf Jahren 29 19 31 70 Später – 4 2.979 3.309 Gesamt 37 28 3.178 3.553 Im Jahr 2017 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 2.303 Mio. € (Vorjahr: 2.575 Mio. €). Diese wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird. Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 22 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Für Differenzen aus thesaurierten Ergebnissen von Tochterunternehmen in Höhe von 18.272 Mio. € (Vorjahr: 20.069 Mio. €) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen. Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2017 von 1.329 Mio. € (Vorjahr: 1.017 Mio. €) wich um –246 Mio. € (Vorjahr: 135 Mio. €) von dem erwarteten Steueraufwand von 1.083 Mio. € (Vorjahr: 1.152 Mio. €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssatz wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und lag 2017 bei 23,7 % (Vorjahr: 24,1 %). Der effektive Steuersatz betrug 29,0 % (Vorjahr: 21,3 %). Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand sowie dem erwarteten und dem effektiven Steuersatz im Konzern stellten sich wie folgt dar: (XLS:) Download Steuerüberleitungsrechnung 2016 2017 in Mio. € in % in Mio. € in % Vorjahreswerte angepasst Erwarteter Steueraufwand und erwarteter Steuersatz 1.152 24,1 1.083 23,7 Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge Mit dem operativen Geschäft verbundene Erträge −127 −2,6 −135 −3,0 Beteiligungserträge und Veräußerungserlöse −1 – −16 −0,3 Erstmaliger Ansatz bisher nicht angesetzter aktiver latenter Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge −17 −0,4 −31 −0,7 Nutzung von Verlust- und Zinsvorträgen, auf die zuvor keine latenten Steuern gebildet worden sind −2 – −4 −0,1 Steuermehrungen aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen Mit dem operativen Geschäft verbundene Aufwendungen 142 3,0 168 3,7 Abschreibungen auf Beteiligungen 2 – – – Voraussichtlich nicht nutzbare neue Verlust- und Zinsvorträge 43 0,9 69 1,5 Voraussichtlich nicht nutzbare bereits bestehende Verlust- und Zinsvorträge, auf die zuvor latente Steuern gebildet worden sind 6 0,1 1 – Periodenfremde Steueraufwendungen (+) und -erträge (−) −76 −1,6 −128 −2,8 Steuereffekt aus Steuersatzänderungen −5 −0,1 384 8,4 Sonstige Steuereffekte −100 −2,1 −62 −1,4 Ausgewiesener Steueraufwand und effektiver Steuersatz 1.017 21,3 1.329 29,0 Der ausgewiesene Steueraufwand enthält einen Einmaleffekt in Höhe von 455 Mio. €, der ausschließlich aus der am 22. Dezember 2017 verabschiedeten US-Steuerreform resultiert. Die Senkung der Körperschaftsteuer von 35 % auf 21 % zum 1. Januar 2018 führt zu einer Neubewertung aller latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten, die in Zusammenhang mit US-Gesellschaften stehen, wodurch für das Jahr 2017 ein latenter Steueraufwand aufgrund Steuersatzänderungen in Höhe von 409 Mio. € entsteht. Des Weiteren führt die zusätzliche Steuer auf nicht repatriierte Gewinne, die bisher nicht in den USA besteuert wurden, zu periodenfremden Steueraufwendungen in Höhe von 46 Mio. €.