Eigenkapital Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, die allen Anspruchsgruppen des Unternehmens zugutekommt, und die Sicherung der Liquidität sowie der Kreditwürdigkeit des Bayer-Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Die Reduzierung der Kapitalkosten trägt hierzu ebenso bei wie die Optimierung der Kapitalstruktur und der Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus Finanzierungstätigkeit sowie ein effektives Risikomanagement. In Bezug auf die Kreditqualität beurteilen die beauftragten Ratingagenturen den Bayer-Konzern wie folgt: (XLS:) Download Rating Langfrist-Rating Kurzfrist-Rating S&P Global Ratings A– A–2 Moody's A3 P–2 Diese Bonitätseinstufung spiegelt die gute Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wider und gewährleistet den Zugang zu einer breiten Investorenbasis für die Finanzierung. Infolge der vereinbarten Übernahme von Monsanto prüfen derzeit die beiden Agenturen S & P Global Ratings und Moody’s eine mögliche Herabstufung der Ratings. Auch nach erfolgreichem Abschluss der Übernahme von Monsanto strebt Bayer ein Investment-Grade-Rating an. Langfristig haben wir unverändert das Ziel eines Ratings in der A-Kategorie. Neben der Reduzierung der Nettofinanzverschuldung durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft dienen zur Umsetzung der Finanzstrategie u. a. die im Juli 2014 und April 2015 begebenen nachrangigen Hybridanleihen close Hybridanleihe ist eine Unternehmensanleihe mit eigenkapitalähnlichen Eigenschaften und mit meist keiner oder sehr langer Laufzeit, die durch ihre Nachrangigkeit im Insolvenzfall des Emittenten eine niedrigere Rückzahlungswahrscheinlichkeit als eine gewöhnliche Anleihe hat. , die im November 2016 begebene Pflichtwandelanleihe sowie das genehmigte und bedingte Kapital bzw. ein mögliches Aktienrückkaufprogramm. Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2016 und 2017 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Bayer-Konzerns. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Bayer AG belief sich am 31. Dezember 2017 auf 2.117 Mio. € (Vorjahr: 2.117 Mio. €), eingeteilt in 826.947.808 (Vorjahr: 826.947.808) auf den Namen lautende Stückaktien, und war voll eingezahlt. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht. Genehmigtes und Bedingtes Kapital Das genehmigte und bedingte Kapital setzte sich wie folgt zusammen: (XLS:) Download Genehmigtes und Bedingtes Kapital Kapital Beschlussfassung Betrag / Stückzahl Befristung bis Zweck Genehmigtes Kapital I 29. April 2014 530 Mio. € 28. April 2019 Erhöhung des gezeichneten Kapitals durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlage. Sacheinlagen sind auf 423 Mio. € begrenzt. Genehmigtes Kapital II 29. April 2014 212 Mio. € 28. April 2019 Erhöhung des gezeichneten Kapitals durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlage. Bedingtes Kapital 29. April 2014 212 Mio. € / bis zu 82.694.750 Stückaktien 28. April 2019 Erhöhung des gezeichneten Kapitals durch Gewährung von Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen. Die Ermächtigungen zur Ausgabe der Instrumente sind auf einen Gesamtnennbetrag von insgesamt 6 Mrd. € begrenzt. Kapitalerhöhungen erfolgen durch Ausgabe neuer Stückaktien, die auf den Namen lauten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch unter bestimmten in den Ermächtigungsbeschlüssen enthaltenen Voraussetzungen möglich. Insgesamt darf der Vorstand – vorbehaltlich einer erneuten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss durch die Hauptversammlung – die bestehenden Ermächtigungen zur Erhöhung des Grundkapitals unter Bezugsrechtsausschluss aus dem genehmigten Kapital I und II und dem bedingten Kapital nur zu Kapitalerhöhungen um maximal 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. April 2014 bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nutzen. Auf diese 20 %-Grenze sind alle Ausgaben bzw. Veräußerungen von Stückaktien oder von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen, anzurechnen. Details zum genehmigten und bedingten Kapital sind der Einladung zur Hauptversammlung vom 29. April 2014 zu entnehmen und auf der Homepage des Bayer-Konzerns nachlesbar. Das genehmigte Kapital I und das genehmigte Kapital II wurden bislang nicht in Anspruch genommen. Am 22. November 2016 hat Bayer eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4.000 Mio. € unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft platziert. Die Pflichtwandelanleihe mit einer Stückelung von 100.000 € wurde durch die Bayer Capital Corporation B.V. begeben und nachrangig von der Bayer AG garantiert. Bei Fälligkeit wird die ausstehende Pflichtwandelanleihe zwingend in Stückaktien der Bayer AG, die auf den Namen lauten, gewandelt. Nach Berücksichtigung von Transaktionskosten in Höhe von 48 Mio. € und Abgrenzung latenter Steuern in Höhe von 191 Mio. € wurde die Pflichtwandelanleihe mit einem Betrag in Höhe von 3.491 Mio. € in der Kapitalrücklage und mit einem Betrag in Höhe von 652 Mio. € in den Finanzverbindlichkeiten erfasst. Die latenten Steuern resultieren dabei aus temporären Differenzen durch Ansatz der Verbindlichkeitskomponente und wurden erfolgsneutral im Eigenkapital abgegrenzt. Bis zum 31. Dezember 2017 verminderte sich die Finanzverbindlichkeit um 125 Mio. €. Durch die Tilgung der Finanzverbindlichkeit reduzierte sich die latente Steuer durch erfolgswirksame Auflösung um 41 Mio. €. Die Platzierung der Pflichtwandelanleihe stellt eine Inanspruchnahme des bedingten Kapitals dar. Kumuliertes Gesamtergebnis Das kumulierte Gesamtergebnis setzt sich aus den Gewinnrücklagen und dem kumulierten übrigen sonstigen Ergebnis zusammen. Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Zudem sind hier sämtliche über das sonstige Ergebnis erfassten Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten. Im kumulierten übrigen sonstigen Ergebnis werden die Währungsänderungen, die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges) sowie von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten und die Neubewertungsrücklage erfasst. Im Berichtsjahr erfolgte zudem in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) eine Umbuchung von der Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklage für den Teil, der ergebniswirksam im Rahmen der planmäßigen Abschreibung der entsprechenden Vermögenswerte berücksichtigt wurde. Dividende Nach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die ausschüttungsfähige Dividende nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss der Bayer AG ausgewiesen wird. Aus dem Konzernergebnis wurde für das Geschäftsjahr 2016 pro Stückaktie eine Dividende von 2,70 € gezahlt. Die vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2017 beträgt 2,80 € pro Stückaktie, was bei derzeitiger Anzahl Aktien einem Ausschüttungsvolumen von 2.315 Mio. € entspricht. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Zustimmung durch die Aktionäre auf der Hauptversammlung und wird daher nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst. Nicht beherrschende Anteile Die Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital in den Jahren 2016 und 2017 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung. (XLS:) Download Entwicklung nicht beherrschender Anteile am Eigenkapital 2016 2017 in Mio. € in Mio. € 1.1. 1.180 1.564 Nicht ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen −27 49 Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Cashflow-Hedges – – Veränderung des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von Wertpapieren – – Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften 17 −155 Sonstige Veränderungen 157 −2.025 Dividendenausschüttung −58 −131 Ergebnis nach Ertragsteuern 295 758 31.12. 1.564 60 Die Dividendenausschüttung entfiel mit 129 Mio. € auf die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital der Covestro AG. Die wesentliche Tochtergesellschaft mit nicht beherrschenden Anteilen ist die Bayer CropScience Limited, Indien. Die Beteiligungs- bzw. Stimmrechtsquote nicht beherrschender Anteile lag zum 31. Dezember 2017 bei 31,3 % (31. Dezember 2016: 31,4 %) und das auf diese entfallende Eigenkapital bei 52 Mio. € (Vorjahr: 85 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2017 reduzierte die Bayer AG ihren Anteil an der Covestro AG von 64,2 % auf 24,6 %. Im 1. Quartal veräußerte Bayer 22 Mio. Aktien der Covestro AG zu einem Kurs von 66,50 € an institutionelle Investoren. Im 2. Quartal veräußerte Bayer weitere 17,25 Mio. Aktien der Covestro AG zu einem Kurs von 62,25 € an institutionelle Investoren. Daneben wurden 8 Mio. Aktien der Covestro AG zu einem Kurs von 63,04 € in den Bayer Pension Trust e. V. eingelegt. Im 3. Quartal verkaufte die Bayer AG am 12. September 2017 19 Mio. an der Covestro AG gehaltene Aktien zu einem Kurs von 63,25 € sowie am 29. September 2017 rund 14 Mio. an der Covestro AG gehaltene Aktien zu einem Kurs von 71,72 €. Die Käufer der rund 14 Mio. am 29. September 2017 veräußerten Aktien haben sich im Rahmen einer Lock-up-Vereinbarung verpflichtet, die erworbenen Anteile mindestens bis zum 11. Dezember 2017 nicht zu verkaufen. Das Kursrisiko dieser Aktien verbleibt aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mindestens bis zum selben Tag bei Bayer. Aus den zuvor beschriebenen Anteilsreduktionen bis einschließlich 12. September 2017 resultierte für den Bayer-Konzern ein positiver Eigenkapitaleffekt in Höhe von 4,2 Mrd. €, der in den sonstigen Veränderungen im Eigenkapital erfasst wurde. Davon entfielen 2,7 Mrd. € auf Aktionäre der Bayer AG und 1,5 Mrd. € auf nicht beherrschende Anteile. Im Rahmen der Entkonsolidierung Ende September 2017 wurden die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital der Covestro AG vollständig ausgebucht. Details zur Entkonsolidierung finden sich in der Anhangangabe „Konsolidierungskreis und Beteiligungen“. Zum 31. Dezember 2017 hielt Bayer noch 24,6 % der Anteile am Eigenkapital der Covestro AG. Der Bayer Pension Trust e. V. hielt weitere 8,9 %.